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Kaufpreiszahlung durch Aufrechnung mit Gesellschafterdarlehen

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/209ÖJZ 2025, 670 - 672 Heft 11 v. 29.7.2025

§§ 82, 83 GmbHG

Der Gesellschafter ist für die - wirtschaftlich zu ermittelnde - Gleichwertigkeit seiner Gegenleistungen behauptungs- und beweispflichtig, handelt es sich doch dabei um die Widerlegung der prima facie als unzulässig anzunehmende Rückgewähr von Einlagen.

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