Art 21 AEUV und Art 45 Abs 1 GRC iVm Art 4 Abs 3 RL 2004/38 stehen Rechtsvorschriften eines MS entgegen, wonach einem Unionsbürger, der Staatsangehöriger dieses MS ist und von seinem Recht, sich in einem anderen MS frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch gemacht hat, die Ausstellung eines innerhalb der Union als Reisedokument geltenden Personalausweises allein deshalb verweigert wird, weil er seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses anderen MS begründet hat.

