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Bei einem Schaden aus einem Sachmangel ist für den Erfolgsort die Übergabe an den Endabnehmer maßgebend

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturChristoph BrennÖJZ 2024/77ÖJZ 2024, 509 - 510 Heft 8 v. 15.5.2024

Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 ist dahin auszulegen, dass sich in einem Fall, in dem ein Fahrzeug, das von seinem Hersteller in einem ersten MS mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet worden sein soll, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert, Gegenstand eines in einem zweiten MS abgeschlossenen Kaufvertrags war und dem Erwerber in einem dritten MS übergeben wurde, der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs iS dieser Bestimmung im letztgenannten MS befindet.

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