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Bedingte Haftung des Arbeitgebers für Mehrwertsteuer aus von Arbeitnehmern betrügerisch ausgestellten Scheinrechnungen

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Gregor MaderbacherÖJZ 2024/75ÖJZ 2024, 508 Heft 8 v. 15.5.2024

In dem Fall, dass ein Arbeitnehmer eines Mehrwertsteuerpflichtigen ohne dessen Wissen und Zustimmung eine falsche Mehrwertsteuerrechnung unter Verwendung der Identität seines Arbeitgebers als Steuerpflichtigen ausstellt, ist dieser Arbeitnehmer als diejenige Person anzusehen, die die Mehrwertsteuer iSv Art 203 RL 2006/112 ausweist, es sei denn, der Steuerpflichtige hat nicht die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt, um das Handeln des Arbeitnehmers zu überwachen.

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