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Haftung des Betreibers einer Online-Plattform für unberechtigte Wegbenützung

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/252ÖJZ 2024, 884 Heft 14 v. 4.10.2024

§ 523 ABGB

Für den unberechtigten Eingriff in das Eigentumsrecht nach § 523 ABGB haftet neben dem unmittelbaren Störer auch derjenige, der den Eingriff veranlasst hat, den unerlaubten Zustand aufrecht hält oder sonst von ihm Abhilfe zu erwarten ist.

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