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Erziehungsberatung nicht (immer) erzwingbar

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/251ÖJZ 2024, 882 - 883 Heft 14 v. 4.10.2024

§ 79 AußStrG

Ohne aufrechten Kontaktrechtsantrag kommt eine Geldstrafe für die Nichtbefolgung eines gerichtlichen Auftrags betreffend die Inanspruchnahme einer Eltern- und Erziehungsberatung nicht in Betracht.

5 Ob 100/23a

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