Untersuchungsausschüsse sind ein wesentliches Instrument parlamentarischer Kontrolle in einem demokratischen Rechtsstaat. Allerdings kann es im Zuge der politischen Untersuchung zu Wechselwirkungen und Spannungen mit strafprozessualen Ermittlungsverfahren kommen, die Auskunftspersonen wie Strafverfolgungsorgane vor besondere Herausforderungen stellen. Der Beitrag widmet sich ausgewählten Fragen einerseits der Situation der Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss mit Blick auf den gerichtlichen Straftatbestand der Falschen Beweisaussage sowie andererseits der Pflicht der Strafjustiz zur Unterstützung der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse durch Vorlage von Akten und Unterlagen sowie durch Vornahme von Erhebungen.