A Ausgangslage und Sachverhalt
In der Unfallversicherung liegt der Versicherungsfall nach den gängigen AUVB dann vor, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
A Ausgangslage und Sachverhalt
In der Unfallversicherung liegt der Versicherungsfall nach den gängigen AUVB dann vor, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.