Dieser Beitrag adressiert die Regelungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) zu dem Spannungsverhältnis, das zwischen der subjektiven Freiheit der Parteien, den Vertragsgegenstand festzulegen, und Vertragsgestaltungen zur Umgehung der zwingenden Schranken für Haftungsbegrenzungen besteht. Dabei werden zwei Problembereiche näher untersucht: Zunächst wird der grundsätzliche Vorrang des objektiven Fehlerbegriffs nach dem VGG, insb die Bestimmung der objektiven Anforderungen an die Leistung, ausgehend von der vertraglich festgelegten Produktgattung, behandelt. Sodann werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen analysiert, die für die wirksame Vereinbarung eines hinter der relevanten Verkehrserwartung zurückbleibenden Qualitätsstandards zu erfüllen sind.