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Haftung für "Shitstorm"

BeitragAufsatzBernhard BurtscherÖJZ 2024/144ÖJZ 2024, 848 - 853 Heft 14 v. 4.10.2024

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der OGH erstmals zur schadenersatzrechtlichen Haftung für einen "Shitstorm" Stellung bezogen und dabei die solidarische Haftung aller Teilnehmer des "Shitstorms" bejaht. Während die Begründung dafür nicht überzeugt, erscheint das Ergebnis im Anlassfall gerechtfertigt, weil der Beklagte eine Art "Rädelsführer" war. Dass hingegen jeder Teilnehmer an einem "Shitstorm" immer solidarisch haftet, dürfte aus der Entscheidung nicht abzuleiten sein. Das letzte Wort zur Haftung für einen "Shitstorm" ist daher wohl noch nicht gesprochen.

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