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Pflichten einer Straßenerhalterin

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/84ÖJZ 2023, 300 Heft 5 v. 28.3.2023

Burgenländisches Straßengesetz 2005

Die bekl Gemeinde als Erhalterin einer im öffentlichen Gut stehenden Straße ist als Trägerin der Straßenbaulast auch Erhalterin einer auf dem Grundstück des Klägers errichteten (unstrittig in dessen Eigentum stehenden) Mauer, weil es sich um eine Stützmauer der Straße und damit deren Bestandteil handelt.

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