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Gattungsvollmacht für Drittpfandbestellung

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/79ÖJZ 2023, 290 - 291 Heft 5 v. 28.3.2023

§ 1008 ABGB

Für eine Drittpfandbestellung ist keine Spezialvollmacht erforderlich, es genügt eine Gattungsvollmacht.

Enthält eine Generalvollmacht eine Gattungsvollmacht zur Darlehensaufnahme und Veräußerung von Sachen, dann ist eine Verpfändungsvollmacht (hier: Drittpfandbestellung) davon mitumfasst.

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