§ 5 PHG
Ein mit unüblich hoher Krafteinwirkung ausgeführter Stoß mit der Sektflasche gegen den Boden oder einen anderen harten Gegenstand, der die Sektflasche zu Bruch und zum Bersten ("Explodieren") mit Splitterflug bringt, stellt kein sozialübliches Verhalten dar.
9 Ob 99/22g