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Regress gegen Gehilfen des Subunternehmers

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/61ÖJZ 2023, 236 - 238 Heft 4 v. 14.3.2023

§ 1313 ABGB

Die Bestimmung des § 1313 Satz 2 ABGB regelt den Regressanspruch wegen eines Verstoßes im Innenverhältnis zwischen dem Geschäftsherrn und seinem durch ein Vertragsverhältnis verbundenen Gehilfen. Die Bestimmung trägt keinen Regress gegen den Gehilfen des Gehilfen (Sub-Subunternehmer).

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