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Ersatz von Flugrettungskosten

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/62ÖJZ 2023, 238 - 241 Heft 4 v. 14.3.2023

§ 1325 ABGB; § 332 Abs 1 ASVG (§ 125 B-KUVG)

Die Legalzession zu Gunsten des SozVTr nach § 332 Abs 1 ASVG (§ 125 B-KUVG) ist mit der Höhe des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten und mit dem Anspruch des Geschädigten auf Leistungen gegenüber dem SozVTr begrenzt.

Die Kosten der Flugrettung sind Krankentransportkosten und eine Annexleistung der Krankenbehandlung.

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