§ 411 ZPO
Die Rechtskraft eines ein Unterlassungsbegehren abweisenden Urteils steht einer Klage mit identem Begehren nicht entgegen, wenn weitere (nachfolgende) Eingriffsakte behauptet werden.
2 Ob 90/22g
§ 411 ZPO
Die Rechtskraft eines ein Unterlassungsbegehren abweisenden Urteils steht einer Klage mit identem Begehren nicht entgegen, wenn weitere (nachfolgende) Eingriffsakte behauptet werden.
2 Ob 90/22g