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Beginn des Strafverfahrens wegen einer Jugendstraftat

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/129ÖJZ 2023, 441 Heft 7 v. 25.4.2023

§ 29 JGG (§ 1 Abs 1 Z 3 und 4 JGG; §§ 1, 37 f StPO)

Ohne gleichzeitige Anklage (§ 37 Abs 1 und 2 StPO) kommt es bei nach § 213 Abs 6, § 215 Abs 4 StPO zu treffenden Entscheidungen über die örtliche Zuständigkeit (§ 29 JGG) wegen einer Jugendstraftat nicht auf den Beginn des Strafverfahrens gegen andere, von der Anklageschrift nicht umfasste Personen an.

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