Max Hofmann, ÖJA 2023/12, 302, unter www.rdb.at
Unter gewissen Voraussetzungen erkennt der EGMR auf Grundlage des Art 10 EMRK ein Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen an. Die österr Rechtsprechung und Literatur haben dieses Recht einhellig als ein Recht auf Auskunft rezipiert.