Das KorrStrÄG 2023 wurde am 20. 7. 2023 als BGBl I 2023/100 kundgemacht. Die Änderungen traten mit 1. 9. 2023 in Kraft. Die Abt IV 1 des BMJ hat einen Einführungserlass zu den Änderungen erarbeitet (2023-0.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.