Amtshaftungsbegrenzung der Bankenaufsicht unbedenklich
Der VfGH hat Anträge auf Aufhebung des § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG abgewiesen.
1. Nach Auffassung des VfGH ist dem Gesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er in § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG klarstellt, dass nur die aufsichtsunterworfenen Rechtsträger (nach Maßgabe der in dieser Bestimmung und in den allgemeinen Bestimmungen des AHG normierten Voraussetzungen) einen Amtshaftungsanspruch gegen den Bund im Fall einer fehlerhaften Aufsicht durch die FMA haben sollen.