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"Übergang" zwischen einem Parkhaus und dem Einkaufszentrum ist kein Weg iSd § 1319a ABGB

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/39ÖJZ 2021, 281 - 284 Heft 6 v. 15.3.2021

§ 1319a ABGB

Beim "Übergang" zwischen zwei Gebäuden - hier zwischen einem Parkhaus und dem dazugehörigen Einkaufszentrum -, bei dem ein Verlassen der Gebäude nicht notwendig ist, handelt es sich um keinen "Weg" iS einer Landfläche nach § 1319a Abs 2 ABGB. (FN 1)

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