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Keine Zuständigkeit der Zivilgerichte für Ansprüche nach § 133 BVergG 2018

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/40ÖJZ 2021, 284 - 287 Heft 6 v. 15.3.2021

§ 1 JN (§ 334 BVergG 2018)

Für den Anspruch auf Übermittlung des Protokolls über die Öffnung der Angebote nach § 133 Abs 5 BVergG 2018 ist der Zivilrechtsweg unzulässig.

8 Ob 56/20y

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