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Keine Gefährdungshaftung nach EKHG bei Selbstentzündung eines abgestellten Pkw

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/12ÖJZ 2021, 100 - 101 Heft 2 v. 12.1.2021

Mangels Gefahrenzusammenhangs haftet der Halter nach § 1 EKHG nicht für Schäden, die aus der nicht durch den Fahrbetrieb verursachten Selbstentzündung eines auf einem privaten Grundstück abgestellten Kfz entstehen. Dem steht nicht entgegen, dass diese Schäden - in unionsrechtskonformer Auslegung des § 2 Abs 1 KHVG - grundsätzlich in den Deckungsumfang der für das Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung fallen.

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