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"Führerscheinklausel" in der Kaskoversicherung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2021/117ÖJZ 2021, 753 Heft 16 v. 16.8.2021

In einer intakten Familie ist die Erklärung eines (17-jährigen) Kindes, mit dem der Vater als Begleitperson im Rahmen der L17-Ausbildung mehr als 3.000 km Ausbildungsfahrten absolviert hat, es habe die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden, grundsätzlich ausreichend.

7 Ob 49/21p

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