In einer intakten Familie ist die Erklärung eines (17-jährigen) Kindes, mit dem der Vater als Begleitperson im Rahmen der L17-Ausbildung mehr als 3.000 km Ausbildungsfahrten absolviert hat, es habe die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden, grundsätzlich ausreichend.
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