vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergleichsgespräche hemmen die Verjährung in ihrem Ablauf

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/92ÖJZ 2019, 565 - 566 Heft 12 v. 11.6.2019

Vergleichsgespräche führen zu einer Ablaufshemmung der Verjährung. Scheitern die Verhandlungen, so muss die Klage unverzüglich, das heißt binnen angemessener Frist eingebracht werden. Dasselbe gilt im Fall, dass Vergleichsverhandlungen so kurz vor Ende der Verjährungsfrist enden, dass eine Einbringung der Klage vor Fristablauf nicht mehr möglich ist. Entscheidend ist nicht die längere oder kürzere Dauer der Untätigkeit, sondern ob diese Untätigkeit gerechtfertigt gewesen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!