vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Nachfristsetzung bei Leistungsverweigerung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/91ÖJZ 2019, 564 - 565 Heft 12 v. 11.6.2019

Ein Rücktritt wegen Schuldnerverzugs kann grundsätzlich nur unter gleichzeitiger Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung erklärt werden; der Rücktritt wird erst nach einer angemessenen Nachfrist wirksam. Von der Nachfristsetzung kann aber dann abgesehen werden, wenn der Schuldner offensichtlich nicht in der Lage ist, die Leistung nachzuholen, oder wenn er die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.

3 Ob 225/18m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!