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Berechnungsgrundlage für Verkürzungsbetrag muss klar erkennbar sein

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/79ÖJZ 2019, 476 Heft 10 v. 13.5.2019

Ist die Berechnungsgrundlage für den strafbestimmenden Wertbetrag bei gebotener Gesamtbetrachtung der Entscheidungsgründe - nach Beurteilung des OGH - für sämtliche unter dem Gesichtspunkt der UAnfechtung relevanten UAdressaten unzweifelhaft erkennbar, liegt Nichtigkeit aus Z 11 erster Fall iVm Z 5 erster Fall des § 281 Abs 1 StPO nicht vor.

13 Os 140/18i

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