Die Entscheidung des KNAB (Büro zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption, Lettland) vom 19. 2. 2018 wird für nichtig erklärt, soweit damit Herrn Rimšēvičs untersagt wird, sein Amt als Präsident der Zentralbank Lettlands auszuüben.
C-202/18R imšēvičs