A Lauterkeitsrecht
Verhältnis von LebensmittelinformationsVO und UGP-RL: Im Ausgangfall geht es um Nudelverpackungen von Lidl, die den Eindruck eines italienischen Ursprungs erweckten, während sich nur auf der Rückseite der Verpackungen die Angabe "Anbauland des Weizens: EU und Nicht-EU" befand.

