Mit 1. 9. 2023 wurden mit der Nov BGBl I 2023/99 das Strafgesetzbuch (StGB) und das BG gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) geändert. So wurden einerseits die Strafdrohungen der §§ 118a, 119, 119a, 121-125 und 126c StGB sowie §§ 11, 12 UWG erhöht. Andererseits wurden aus den Tatbeständen der §§ 121-123 StGB sowie §§ 11, 12 UWG Ermächtigungsdelikte; davor waren sie Privatanklagedelikte. Der Beitrag beschäftigt sich mit den prozessualen Folgen des strafrechtlichen Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§§ 122-124 StGB; §§ 11, 12 UWG) und erläutert die Konsequenzen für geschädigte Inhaber von Geschäftsgeheimnissen und für Verletzer.

