§ 1 Abs 1 PatG
Ob eine Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage, allerdings bedarf es zu deren Lösung auch der Klärung der "Tatfrage, ob sich das Patent für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt".

