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Was (k)eine Urkunde ist

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2025/39ÖBl 2025, 128 - 129 Heft 3 v. 2.5.2025

§ 28 Abs 2 MSchG

Die dem Patentamt vorgelegte "gemeinsame Erklärung" der Parteien zur Umschreibung einer Marke bedarf - anders als eine (nicht öffentliche) "Urkunde", die die Grundlage der Übertragung ist - keiner Beglaubigung der Unterschriften.

33 R 180/23t

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