§ 7 EO
§ 25 Abs 7 UWG
Dass ein Urteil nach § 25 Abs 7 UWG nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann, wenn es noch nicht rechtskräftig (sondern vorerst nur vollstreckbar) ist, bedeutet nicht, dass das Titelgericht die Vollstreckbarkeit nicht zu bestätigen hätte.

