§ 24 Abs 1, § 54 Abs 1 Z 5 UrhG
Einzelfallbezogen kann die Werknutzungsbewilligung, die mit der Überlassung einer architektonisch gestalteten Villa zu Wohnzwecken eingeräumt worden ist, auch die Vermietung dieser Villa als Filmkulisse umfassen.
4 Ob 173/22b