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Das Urheberrecht auf den Presspoint gebracht

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2023/71ÖBl 2023, 226 - 229 Heft 5 v. 1.9.2023

§ 41 UrhG

Art 10 EMRK

Ein Parlamentsklub haftet für Verletzungen des Urheberrechts durch Organe und "Repräsentanten"; dazu zählt auch der Fraktionsführer in einem Untersuchungsausschuss. Die Verbreitung politischer Botschaften für sich genommen dient nicht dem "ordnungsgemäßen Ablauf des parlamentarischen Verfahrens"; die urheberrechtlichen Schranken sind daher zu beachten.

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