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RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2023/67ÖBl 2023, 217 - 219 Heft 5 v. 1.9.2023

§ 25 UWG

Wird eine Ankündigung verboten, die sich auf den Blattinhalt bezogen hat, aber auf der Titelseite veröffentlicht worden ist, ist der Spruch des Unterlassungsurteils auch auf der Titelseite zu veröffentlichen; ein Hinweis auf der Titelseite, im Blattinneren finde sich eine Urteilsveröffentlichung, genügt nicht.

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