Es gibt keinen auf einen gutgläubigen Erwerb von Rechten im Urheberrecht gestützten Verlust von Verwertungsrechten.
Wird bei einem Online-Videorecorder auf Wunsch von Nutzern anstatt mehrerer Kopien nur eine Masterkopie von einer Fernsehsendung erzeugt, auf die die Nutzer dann zugreifen können, so kann sich der Betreiber des Online-Videorecorders nicht auf die Privatkopieausnahme des § 42 Abs 4 UrhG berufen.