Wenn im Teilurteil über die Stufenklage unter der Annahme der Rechtsbeständigkeit des Klagepatents rechtskräftig die Verpflichtung zur Rechnungslegung ausgesprochen wurde, ist das weitere Verfahren über die Höhe der Ersatzpflicht wegen eines danach erhobenen Antrags auf Nichtigerklärung des Patents nicht (noch einmal) zu unterbrechen.
33 R 16/20w