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Gläserner Prozesserfolg

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/29ÖBl 2021, 80 - 82 Heft 2 v. 11.3.2021

Unlauter handelt, wer nach der Löschung einer Marke tatsachenwidrig zB behauptet, dass dem früheren Markeninhaber die Verwendung der Bezeichnung verboten worden sei und dass die unter der Marke vertriebenen Gläser zurückgerufen werden müssten.

4 Ob 137/20f

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