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Unwahr angeklickt, kein Stellvertreter zu sein

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/28ÖBl 2021, 77 - 80 Heft 2 v. 11.3.2021

Wer als Vertreter seiner Kunden den Wechsel des Stromanbieters vornimmt, fördert den Wettbewerb der Konkurrenten eines Stromanbieters, handelt daher im geschäftlichen Verkehr und steht in einem objektiven Wettbewerbsverhältnis zu Stromanbietern.

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