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Markenschutz einer Form, die technisch bedingt sein und der Ware einen wesentlichen Wert verleihen könnte

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/83ÖBl 2020, 269 - 274 Heft 6 v. 5.11.2020

Die Prüfung, ob ein Zeichen ausschließlich aus jener Form besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, ist nicht auf die grafische Darstellung des Zeichens beschränkt. Andere Informationen, zB die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise, können zwar genutzt werden, um die wesentlichen Merkmale des betreffenden Zeichens zu ermitteln. Die Frage, ob diese Merkmale einer technischen Funktion entsprechen, muss aufgrund objektiver und verlässlicher Quellen beantwortet werden, nicht aber aufgrund der Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise.

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