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Schadenersatzansprüche des nicht benutzenden Markeninhabers

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/84ÖBl 2020, 274 - 276 Heft 6 v. 5.11.2020

Die MS können zulassen, dass der Inhaber einer Marke, die für verfallen erklärt worden ist, weil sie in diesem MS in den letzten fünf Jahren nach der Eintragung nicht ernsthaft benutzt wurde, Schadenersatzansprüche gegen jemanden behält, der vor dem Verfall ein ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt hat.

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