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Lyrik im Lauterkeitsrecht

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/81ÖBl 2020, 263 - 265 Heft 6 v. 5.11.2020

Werbeankündigungen in Form von Versen, Reimen odgl sind im Allgemeinen milder zu beurteilen, wenn es um ihre Einschätzung als "marktschreierisch" und um ihre Abgrenzung von den Tatsachenbehauptungen geht.

4 Ob 70/20b

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