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UBER benötigt die Gewerbeberechtigung für Reisebüros

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/79ÖBl 2020, 257 - 260 Heft 6 v. 5.11.2020

Eine Mietwagen-Vermittlungsplattform ist kein Dienst der Informationsgesellschaft, sondern eine Verkehrsdienstleistung, wenn die Beförderungsleistungen ohne sie nicht (rentabel) erbracht werden können und entscheidender Einfluss auf deren Bedingungen (Bestimmung und Einhebung des Preises, Qualitätskontrolle) ausgeübt wird. Der Betreiber der Plattform benötigt eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe.

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