1. Entscheidend für den Umfang des Eigentumserwerbs an einer Liegenschaft ist grundsätzlich nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien, der sich vor allem in sichtbaren "natürlichen Grenzen" manifestieren kann. Als Naturgrenze sind neben natürlichen Grenzlinien unter anderem Mauern und Zäune anzusehen.

