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Schaden durch verfrühte Auszahlung eines Treuhänders ohne Freistellungserklärung

RechtsprechungTreuhand, Exekutions- und InsolvenzrechtJudikaturN. N.NZ 2025/67NZ 2025, 188 - 189 Heft 3 v. 1.4.2025

1. Ein Treuhänder darf Kaufpreis(teil)beträge an den Bauträger erst dann weiterleiten, wenn er über eine hinreichend einverleibungsfähige Freistellungs- (bzw Löschungs)erklärung verfügt.

2. Zahlt ein Treuhänder nach dem BTVG verfrüht aus, ist der Schaden mit der Auszahlung grundsätzlich bereits eingetreten, er liegt in der Verminderung des Treuhanderlags.

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