Die Beurteilung des BerG, dass die Ausnahme- und Übergangsregelungen der Gemeinde Wien, die mittels Gemeinderatsbeschlüssen eine Vorab-Zustimmung zum Ankauf von Kleingartenparzellen erteilte, selbstbindenden Charakter haben und dass diese Regelungen bei Vorliegen der dort definierten und der allgemeinen Voraussetzungen den Verkauf bzw Ankauf der jeweiligen Kleingartenparzelle ermöglichen, ist vertretbar. Die Gemeinde hat mit diesen Regelun gen bei den Unterpächtern einen Vertrauenstatbestand in Richtung einer Verkaufsbereitschaft geschaffen.

