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Right to Plug II: Zum Verhältnis von Einzelanlage und Gemeinschaftsanlage

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/47NZ 2025, 147 Heft 3 v. 1.4.2025

Eine bisher nur von der Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer beschlossene Errichtung einer Gemeinschaftsanlage ("gemeinsame Elektro-Ladeanlage" iSd § 16 Abs 8 WEG 2002) ist keine "bestehende Einrichtung", an die ein Anschluss erfolgen könnte. Ein solcher Beschluss kann daher der Privilegierung eines Antrags nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 betreffend die Errichtung einer Einzel-Ladeanlage nicht entgegenstehen.

5 Ob 158/23f

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