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Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Nichtabstammung vor Fristbeginn

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2025/213NZ 2025, 673 - 675 Heft 11 v. 4.12.2025

Der Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung nach § 153 Abs 1 ABGB ist bereits vor Beginn des Laufs der Zweijahresfrist - dh vor der Kenntnis von Umständen von so großer Beweiskraft, dass der Ehemann die Unehelichkeit des Kindes als höchst wahrscheinlich ansehen und erwarten kann, seiner Beweispflicht im Verfahren nachkommen zu können - verfahrensrechtlich zulässig. Die Beweisaufnahme zur Klärung des Abstammungsverhältnisses obliegt in weiterer Folge dem Ermessen der Tatsacheninstanz.

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