Ob die Zurückweisung einer Erbantrittserklärung, die keinesfalls zu einer Einantwortung führen kann, zulässig sein kann, bleibt offen. Die Zurückweisung der auf das Testament gestützten Erbantrittserklärungen nimmt den Antragstellern jedenfalls nicht die Möglichkeit, sich auch noch im Verlassenschaftsverfahren auf einen anderen Berufungsgrund zu stützen, solange das Gericht noch nicht an eine Einantwortung gebunden ist.
2 Ob 3/25t

